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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CM Planungsmeister GmbH:

 Stand: Januar 2024

1.  Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) sind ab dem 15.01.2024 gültig und gelten ausschließlich. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der CM Planungsmeister GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) Andere oder abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn die CM Planungsmeister GmbH ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

2.  Urheberrechte und Geheimhaltung

Alle dem Vertragspartner von CM Planungsmeister GmbH überlassenen Unterlagen, z.B. Konzepte, Zeichnungen, Designs, Kalkulationen, Bilder, Informationen in digitaler oder körperlicher Form, sind Eigentum der CM Planungsmeister GmbH und urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung sowie jede Form der Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung des Inhalts der Unterlagen, dies betrifft auch Auszüge, ist nur nach schriftlichem Einverständnis gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Weiterhin sind diese Unterlagen sowie mündliche Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht oder nicht mehr auf Inhalte, die nachweislich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bereits öffentlich waren oder in Folge von Publikationen oder dergleichen rechtmäßig in die Öffentlichkeit gelangt sind.

3.  Vergütung und Zahlung

Bei einem Auftragswert ab 5000,00€ Netto ist die CM Planungsmeister GmbH berechtigt einen Abschlag in Höhe von 50% in Vorkasse in Rechnung zu stellen. Alle Preise gelten ab Sitz des Unternehmens und sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Diese wird jeweils gesondert   in   der   Rechnung   gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten alle Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten. Die Vergütung ist sofort nach Leistungserbringung fällig, soweit nicht anders vereinbart. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Vertragspartner in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten

Widersprüche gegen die gestellten Rechnungen müssen binnen fünf Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Der Abzug von Skonto ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste der CM Planungsmeister GmbH als vereinbart. Fehlt eine solche Liste, gelten die üblichen, aus Vergleichsangeboten der CM Planungsmeister GmbH ersichtlichen Preise für Personaldienstleistungen als vereinbart.

4.  Pflichten der CM Planungsmeister GmbH

Die CM Planungsmeister GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller ihr zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuführen. Über vertrauliche Informationen ist zwischen dem Vertragspartner und dem Auftragnehmer Stillschweigen vereinbart.

5.  Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts / der Produktion notwendigen und relevanten Informationen und Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

Dies können sein:

  • Zeichnungen, Konzepte, Projektzeitpläne und sonstige relevante Medien; Kontaktlisten der Projektbeteiligten; amtliche Genehmigungen inkl. aller Nebenbestimmungen; Mietverträge und sonstige relevante Vertragswerke;
  • Schriftverkehr mit Ämtern, Dienstleistern, Betreibern, Veranstaltern ; Hotel-, Flug- und Mietwagenbuchungen.

Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung über die Beschaffung oder Erstellung erforderlich. Änderungen sind der CM Planungsmeister  GmbH  unverzüglich  anzuzeigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften sowie die landesbaurechtlichen Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich der gesamten Ausführung des Projektes, der Arbeitssicherheit und des Brand- und Umweltschutzes einzuhalten.

6.  Fristen und Termine, Angebote, Stornierung von Aufträgen

  1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen setzt voraus, dass der Vertragspartner alle zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, rechtzeitig liefert und die sonstigen Verpflichtungen einhält. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Wenn die CM Planungsmeister GmbH die Informationen für nicht ausreichend hält, wird dies unverzüglich mitgeteilt. Höhere Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Witterungseinflüsse oder ähnliche Ereignisse wie Streik, Aussperrung usw. berechtigt ebenfalls zur angemessenen Fristverlängerung zu Gunsten der CM Planungsmeister GmbH. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten / Subunternehmern oder Unterlieferanten eingetreten
  2. Die Angebote der CM Planungsmeister GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
  3. Im Falle der Stornierung eines Auftrags seitens des Vertragspartners oder im Falle der Nichtannahme der Leistung, ist die CM Planungsmeister GmbH berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung für die Leistung einzufordern.

Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden. Der Vertragspartner trägt verschuldensunabhängig das Risiko des Ausfalls oder einer Absage einer Veranstaltung oder Produktion. Das gilt insbesondere bei einem Ausfall oder einer Absage einer Veranstaltung oder Produktion auf Grund von Umständen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) stehen.

7.  Überwachung von Arbeitgeberpflichten

Soweit CM Planungsmeister GmbH vom Vertragspartner oder von Dritten Personal zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, ist sie ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen.

Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom Vertragspartner oder Dritten zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, Auszubildende, freie Mitarbeiter o.ä. handelt. Soweit für einzelne Personen besondere                      Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen genau zu bezeichnen.

8.  Gewährleistung

Der Vertragspartner hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Mängel können vom Vertragspartner nur binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Empfang der Dienstleistung / Ware (z.B. Konzept) benannt werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Dienstleistung / Ware als vertragsgerecht genehmigt. Dem Auftragnehmer muss mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden. Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Vertragspartner berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen.

9.  Eientumsvorbehalt

Alle Waren und sonstigen gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der CM Planungsmeister  GmbH.  Für  den  Abschluss  eines Mietvertrages oder bei Vorliegen mietrechtlicher Elemente im Rahmen des Gesamtvertrages gilt:

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache sowie für deren Verlust. Eine Überlassung der Mietsachen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der CM Planungsmeister GmbH zulässig. Berichte und Gutachten werden, sofern nicht anders vereinbart, erst nach vollständiger Bezahlung im Original ausgehändigt.

10.  Arbeitszeiten bei Tagespauschalen

Es gilt eine maximale Schichtzeit von 8 Stunden zzgl. Pausen. Mehrstunden werden gesondert in Rechnung gestellt.

11.  Unterkunft, An- und Abreise, Verpflegung

Bei projektbezogenen Arbeiten außerhalb des Sitzes des Unternehmens der CM Planungsmeister GmbH hat die CM Planungsmeister GmbH einen Anspruch auf die Unterbringung ihres Personals in einem Hotel mindestens mittleren Standards sowie eine angemessene Verpflegung während des kompletten Zeitraums. Sollte vom Vertragspartner kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich und weiteres betroffenes Personal in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der Vertragspartner trägt die Kosten hierfür. Die Unterbringung des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter erfolgt in Einzelzimmern. Sollte keine entsprechende Verpflegung zur Verfügung stehen, wird eine landesübliche Verpflegungspauschale berechnet. Der Vertragspartner muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen.

12.  Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung

 

  1. Wird von Seiten des Vertragspartners eine mangelhafte technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt oder liegen andere organisatorische Mängel vor, übernimmt CM Planungsmeister GmbH keinerlei Haftung für die erbrachte
  2. Alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, erfüllt sein.
  3. Das Material, das dem Auftragnehmer vom Vertragspartner zur Durchführung des Projektes / der Produktion zur Verfügung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE usw.), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

13.  Haftungsbeschränkung und Verjährung

  1. Die CM Planungsmeister GmbH haftet für alle durch ihre Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei der Arbeitsausführung begangenen Pflichtverletzungen und verursachten Schäden nur, wenn diese wenigstens grob fahrlässig verschuldet worden Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche (z.B. gem. § 536 Abs. 1 BGB) sind ausgeschlossen.
  2. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus vertraglicher Haftung oder deliktischer Haftung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, sind der Höhe nach auf das Dreifache des Vergütungsentgelts begrenzt, das der Kunde aus dem Vertrag an die CM Planungsmeister GmbH zu                         zahlen          Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen die CM Planungsmeister GmbH verjähren nach 6 Monaten. Die Begrenzung der Höhe der Schadensersatzansprüche und die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 6 Monate gelten nicht im Fall von Ansprüchen wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Die verkürzte Verjährungsfrist gilt ferner nicht im Fall des § 309 Nr. 8 b) ff) BGB. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist ausgeschlossen.
  3. Die CM Planungsmeister GmbH deckt die eigenen Risiken durch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auf Verlangen des Vertragspartners nachgewiesen Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unter a und b genannten Haftungsbeschränkungen zugunsten der CM Planungsmeister GmbH wiederum mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Mitarbeiter, Besucher, etc.) bezüglich Ansprüchen zu vereinbaren, die diese ggf. aus deliktischer Haftung gegen die CM Planungsmeister GmbH erheben könnten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die CM Planungsmeister GmbH von solchen Schadensersatzansprüchen freizustellen, sofern ein Dritter die CM Planungsmeister GmbH in Haftung nimmt und der Vertragspartner seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sein sollte.
  4. Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht. Soweit nicht anders vereinbart, gilt dies auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern. 
  5. Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand ausschließlich der für die CM Planungsmeister GmbH zuständige Gerichtsbezirk, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

15. Salvatorische Klausel

 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren, die wirtschaftlich und rechtlich dem Gewollten am nächsten